publisher = {FIG GEO-LEO e-docs}, abstract = {Obwohl die Wettiner das Gebiet um Berggießhübel und Gottleuba schon 1405 übernommen haben, wurde erst 1516 eine Bergordnung für den dortigen Eisenerzbergbau erlassen. In den vier Paragrafen geht es um Zustand der Bergwerke, das ordentliche Vermessen der Gruben und die Zahlung des Zehnten. Weiterhin soll der offensichtlich dauerhafte Streit zwischen den Gewerken und den Hammermeistern um Menge und Qualität des Eisensteins beendet werden.}, note = { \url {http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/11632}}, note = { \url {http://dx.doi.org/10.23689/fidgeo-6002}}, }