%X Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Bergverwaltung fand auch in Berggießhübel eine Besichtigung der Bergwerke statt. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurde eine neue Bergordnung erlassen. In 11 Paragrafen wurde eine ordentliche Rechnungslegung festgelegt, die Hammerherren zur pünktlichen Bezahlung des Eisensteins aufgefordert und eine strenge Kontrolle der Arbeitszeit angeordnet. Weiterhin erhielten Gewerken eine Steuererleichterung beim Stollnvortrieb. %U http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/11690 %~ FID GEO-LEO e-docs