N2 - Bergordnung für St. Joachimsthal, vom 2. August 1518. Basis dieser Bergordnung bildet die Bergordnungen für St. Annaberg vom 5. Februar 1509. Die 103 Paragraphen der Annaberger Bergordnung wurden fast wortwörtlich übernommen. Es wurde der gesamte Bergwerksbetrieb, die Arbeit der Schmelzhütten und das Gericht in St. Joachimsthal geregelt. Auch die Eide der Bergbeamten wurden übernommen. In weiteren drei Paragraphen wurden die Entlohnung der Bergleute sowie die Lohnfortzahlung und das Arztgeld nach Arbeitsunfällen aufgeführt. UR - http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/11664 ER -