publisher = {FIG GEO-LEO e-docs}, abstract = {Nachdem sich Herzog Georg von Sachsen mit den Problemen des Bergbaus auf dem Aldenberg und Geising auseinandergesetzt hatte, erlies er am 11. November 1489 eine Ordnung für die dortigen Bergwerke. In den acht Artikeln dieser Ordnung wurden die Entlohnung der Bergleute sowie die Pflichten der Hutleute, Mühlmeister, Schmelzer und die Strafen bei Zuwiderhandlung festgelegt. Weiterhin wurde eine Vereidigung der Hutleute, Mühlenmeister und Schmelzer befohlen.}, note = { \url {http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/10365}}, note = { \url {http://dx.doi.org/10.23689/fidgeo-5687}}, }