publisher = {FIG GEO-LEO e-docs}, abstract = {Diese Im Stadtbuch von Göllnitz unter dem Jahr 1498 eingetragene Bergordnung für Göllnitz wurde wahrscheinlich 1408 durch den amtierende Kammergrafen erlassen. Zumindest verweist eine spätere (handschriftliche) Bemerkung auf das Jahr 1408 als Ursprung. Die Bergordnung von Göllnitz weist Elemente des Iglauer Bergrechtes und des Freiberger Bergrechtes auf. In den 19 Absätzen dieser Bergordnung wurden die Rechte und Pflichten des Bergmeisters benannt sowie sehr detailgetreu die Verleihung der Gruben und ihre Maße, der Betrieb und die Rechte von Erbstollen sowie die gegenüber dem Erbstollen zu zahlenden Gebühren beschrieben. Neben den Erbstollen wurden auch die Grundlagen für den Betrieb von Suchstollen benannt. Geregelt wurden die Einhaltung Arbeitszeit und das Recht der Arbeiter auf eine pünktliche Entlohnung. Bei schwierigen Entscheidungen sollte der Bergmeister die Ratsherren befragen oder in den umliegenden Bergstädten um Rat bitten.}, note = { \url {http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/10489}}, note = { \url {http://dx.doi.org/10.23689/fidgeo-5713}}, }