publisher = {FIG GEO-LEO e-docs}, abstract = {Diese erste „Große Bergordnung“ für den Zinnbergbau in Altenberg wurde am 1. Mai 1568 von Kurfürst August von Sachsen erlassen. In den insgesamt 49 Paragrafen der Bergordnung wurden der gesamte Bergwerksbetrieb, die Arbeit der Schmelzhütten und Erzmühlen in Altenberg geregelt. Im Gegensatz zu der bisherigen Hierarchie stand jetzt ein vom Landesherren eingesetzter Amtsverwalter über dem Bergmeister. Als oberste Aufsichtsperson wurde zusätzlich ein „Ober-Berg-Meister“ genannt, welcher wiederum dem Amtsverwalter weisungsbefugt war. Diese Hierarchie könnte als Anfang des späteren Oberbergamtes und der damit verbunden Position des Oberberghauptmannes interpretiert werden. In 11 Paragrafen wurde darauf verwiesen, dass die Handlungen analog der Silberbergordnung erfolgen sollten. Hier war wahrscheinlich die Bergordnung von Kurfürst August aus dem Jahr 1554 gemeint, der ersten für das gesamte Kurfürstentum Sachsen gültigen Bergordnung. Am Ende dieser Bergordnung folgten die Eide der Bergbeamten}, note = { \url {http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/10517}}, note = { \url {http://dx.doi.org/10.23689/fidgeo-5742}}, }