%X Bergordnung für den Zinnbergbau in Eibenstock und den schwarzenbergischen Wäldern vom 15. März 1534. Nachdem Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen die Herrschaft Schwarzenberg 1533 gekauft hatte, erließ er diese neue Ordnung für den Bergbau auf Zinn, aber auch auf Wismut, Eisenstein, Blei und Kupfer. In den 31 Artikeln wurden die Regelungen zum Betrieb der Gruben, den Rechten und Pflichten der Bergbeamten sowie der Bergleute niedergeschriebenen. Weiterhin wurde das Recht auf freies Holz für alle Belange des Bergbaus, die Pflicht zur wöchentlichen Zahlung des Büchsenpfennigs sowie die rechtlichen Bedingungen für das Seifenwerk und den Betrieb der Erzmühlen und Schmelzhütten genannt. %U http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/10154 %~ FID GEO-LEO e-docs