%X Diese Bergordnung wurde am 26. Juni 1427 für die Bergwerke in Gossensaß von Herzog Friedrich IV. von Österreich, Steiermark und Kärnten sowie Herr zu Krain und Pfirt, Graf zu Tirol und Kyburg, Landgraf zu Elsaß und Markgraf zu Burgau erlassen. In der Einleitung wurde darauf hingewiesen, dass diese Bergordnung zwei Jahre gelten sollte. Im Anschluss wurden die zehn eingesetzten Geschworenen namentlich aufgeführt. Erklärt wurden die Holzrechte, die Entlohnung der im Bergbau Beschäftigten und das Verbot Waffen zu tragen. %U http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/10358 %~ FID GEO-LEO e-docs