%X Diese Bergordnung lies Kurfürst Friedrich II. von Sachsen von seinen Amtleuten, Richtern, Schöffen und den ältesten Bergleuten von Ehrenfriedersdorf, Geyer und Thum auf der Grundlage des alten praktizierten Rechtes erstellen. In ihr wurden die Verleihpraxis durch den Bergmeister, die Größe der Grubenfelder, das gültige Stollenrecht sowie die Fristen bei der Verleihung und dem Betrieb der Gruben beschrieben. Neben dem Bergbau auf Zinn wurden auch die Rechte der Zinnseifen genannt sowie die Handlungen und Kosten des Zinnverkaufs beschrieben. %U http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/10359 %~ FID GEO-LEO e-docs