%X Diese Bergordnung wurde am 7. Januar 1474 für die Bergwerke in Schwaz von Herzog Siegmund von Österreich erlassen. Mit dem ab 1470 stark ansteigenden Bergbauaktivitäten kam es gleichzeitig zu zahlreichen Missständen bei der Dienstdurchführung der Hutleute sowie zu offensichtlich chaotischen Zuständen bei der Vermessung der Grubenfelder. In 16 Paragrafen wurden deshalb die Rechte der Gruben an ihren Feldern, das ordentliche Vermessen der Grubenfelder und das Verhalten bei Durchschlägen beschrieben sowie die Zuständigkeiten der Hutleute klar benannt. In einem später eingefügten Zusatz wurde das Fällen von Bäumen im gesamten Bergbaubezirk verboten. %U http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/10368 %~ FID GEO-LEO e-docs