%X Nach dem Erwerb des Geising- und Altenberges durch Herzog Georg von Sachsen erlies er am 25. Juli 1491 eine Ordnung für die dortigen Bergwerke. In den 24 Abschnitten dieser Ordnung wurden neben der Entlohnung die Arbeitszeit, die exakte Abrechnung der geleisteten Arbeit, die Vermessung der Gruben und die Gedingearbeit geregelt. Weiterhin wurde der Betrieb sowie die Finanzierung des Stollens und des Hauptschachtes festgelegt. Geregelt wurden auch der Holzeinschlag für den Bergbau sowie die Verhaltensregeln für die Einwohner der Siedlung bei der Beseitigung von Unrat, dem Umgang mit offenem Feuer, aber auch die Öffnungszeiten der Schankhäuser. %U http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/10472 %~ FID GEO-LEO e-docs