%X Diese Bergordnung wurde am 22. Juli 1468 für die Bergwerke in Schwaz von Herzog Siegmund von Österreich erlassen. In der Einleitung der Bergordnung bemerkte Herzog Siegmund, dass es trotz zweier von ihm verfasster Briefe zum Schwazer Bergbau dort zu Unstimmigkeiten gekommen war. Gemeinsam mit Gewerken und Räten aus Schwaz und Gossensaß, wurde eine neue Bergordnung erstellt. In 14 Artikeln wurden die Zuständigkeiten der Hutleute und Bergrichter dargelegt sowie die Bezahlung der Bergleute geregelt. Explizit wurden nochmals das Vorgehen bei einer korrekten Grubenvermessung beschrieben. Auch wurde der Erzverkauf außerhalb von Schwaz und Gossensaß verboten. %U http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/10479 %~ FID GEO-LEO e-docs