%X Am 24. Juli 1494 erließ Herzog Georg von Sachsen einen Zusatz zu der bereits bestehenden Bergordnung für die Bergwerke in Altenberg und Geising vom 25. Juli 1491. In acht Paragrafen wurde nochmals die pünktliche Lohnzahlung angemahnt sowie die explizit arbeitsfreien Feiertage benannt. Weiterhin wurde die Qualitätskontrolle der Zwitter angeordnet und ein Verkaufsverbot für Zwitter und Zinn durch die Bergleute erlassen. Veröffentlicht wurde der Zusatz hier als Anhang an die am 1. Januar 1492 erlassene Version der Bergordnung vom 25. Juli 1491. Die Änderungen zwischen dieser Bergordnung und der ursprünglichen Bergordnung vom 25. Juli 1491 wurden durch Kursivschrift gekennzeichnet. Die Änderungen enthalten zusätzliche Strafzahlungen, Verbote und Ausnahmen. Den Gewerken wurde beispielsweise gestattet, die Zubuße nicht in 14 Tagen, sondern erst innerhalb von sechs Wochen zu zahlen. Nach Beschwerden der Gewerken wurde auch die Lohnzahlung in Graupen nochmals bis zum Sankt Michaelistag (29. September) 1492 genehmigt. %U http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/10481 %~ FID GEO-LEO e-docs