%X Diese Bergordnung wurde von den Räten der sieben wichtigsten Bergstädte des Bergbaureviers Zips in bei einer Zusammenkunft in Kaschau (Košice) am 26. und 27. Dezember 1487 erlassen. Es wurde vereinbart, das ein getroffener Rechtsspruch in einer der Städte fortan auch für die anderen Städte gelten soll. Dabei waren das Gericht und der Rat der Stadt Göllnitz die erste Instanz. In der Rechtssatzung wurden die Zuständigkeit der Rechtsprechung durch die Bergmeister und die Rechte der Arbeiter bei der Lohnzahlung definiert. Eindeutig wurde darauf verwiesen, dass die genannten Bergstädte nicht gleichberechtigt sind und deren Rangfolge aufgeführt. An erster Stelle stand Göllnitz (Gelnica), gefolgt von Schmöllnitz (Smolník), Ruda (Rudabánya), Jossau (Jasov), Telken (Telkibánya), Rossenau (Rožňava) und Neundorf (Spišská / Nová Ves). Die Bergmeister bestätigten die von den Räten beschlossene Satzung und ließen diese in fünf Artikeln im Göllnitzer Stadtbuch eintragen. Die Entstehungszeit fünf weiterer Artikel lässt sich nicht genau bestimmen. In ihnen wurden die Rechte und Pflichten der Bergmeister beschrieben. %U http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/10498 %~ FID GEO-LEO e-docs