%X Im Jahr 1529 erließ Herzog Georg von Sachsen eine neue Bergordnung für die Bergwerke in Freiberg. Im Gegensatz zum Erzgebirge, wo die 1509 erlassene Annaberger Bergordnung allgemeine Gültigkeit erlangt hatte, beharrte der Rat zu Freiberg auf ein in Teilen eigenständiges Bergrecht für die Stadt. Die Freiberger Bergordnung wurde vom Rat zu Freiberg gemeinsam mit den Gewerken im Beisein von Herzog Georg erstellt. In den 38 Artikeln wurde im Wesentlichen der Inhalt der Annaberger Bergordnung wiederholt. Neu für Freiberg war die Abrechnung und Austeilung sowie Veranschlagung der Zubuße in einem festgesetzten Zeitraum. Im Gegensatz zur Abrechnung in vier Quartalen, wie es im Erzgebirge seit 1476 Vorschrift war, erfolgte diese in Freiberg zu drei Terminen im Jahr. Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass die Freiberger Bergbeamten die Eide analog der Annaberger Bergordnung leisten sollten. %U http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/11326 %~ FID GEO-LEO e-docs