%X Bergordnung für den Schneeberg von Kurfürst Friedrich und den Herzögen Johann und Georg von Sachsen vom 25. März 1500. Nach der Wiederholung der 26 Paragraphen der Bergordnung vom 7. April 1497 wurden 14 weitere Paragraphen hinzugefügt. In ihnen wurden die Regeln zur Mutung und Verleihung der Gruben erläutert, sowie die Verleihung und Bezahlung der Gedingearbeit festgelegt. Ausdrücklich vermerkt wurde die Anwendung des gültigen Bergrechtes bei nicht in der Bergordnung aufgeführten Sachverhalten. %U http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/9926 %~ FID GEO-LEO e-docs