Praxisversuch zur elektronischen Risswerksbeurkundung
Wand, Robert
DOI: https://doi.org/10.23689/fidgeo-10865
Abstract
Die Markscheiderei der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) hat im Jahr 2024 für ihre Risswerke des Braunkohlensanierungsbereichs Lausitz einen Praxisversuch zur „elektronischen Beurkundung“ mit den Bergbehörden von Sachsen und Brandenburg gestartet. Den rechtlichen Rahmen dazu hat der Verordnungsgeber mit dem 2020 novellierten § 9 Abs. 1 Satz 4 MarkschBergV zur elektronischen Vorhaltung des Risswerks i. V. m. § 371a Abs. 3 ZPO zur Beweiskraft öffentlicher elektronischer Dokumente geschaffen. An Stelle der bisherigen Papierrisse tritt nun die vom Markscheider qualifiziert elektronisch signierte PDF-Version der Risswerksausfertigung. Diese Herangehensweise ist zwar keine High-End-Innovation, aber ein erster pragmatischer Ansatz. Mit der rechtlichen Aufwertung der ohnehin als Plotvorstufe entstehenden Risswerks-PDF und dem Ersparnis der Papierlogistik, wird eine zufriedenstellende betriebliche Entlastung erreicht, die sicherlich auch durch andere Unternehmen adaptiert werden kann. Im Beitrag werden dazu insbesondere die technische und rechtliche Umsetzung des betrieblichen Pilotbeispiels, gepaart mit begleitenden Hintergrundüberlegungen vorgestellt.

