Bergordnung Herzog Friedrich IV. von Österreich für Gossensaß
Jaschik, Uwe
Persistent URL: http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/10358
DOI: 10.23689/fidgeo-5678
Unbekannter Autor, Jaschik, Uwe (Ed.), Jaschik, Eva (Mitw.), 1427: Bergordnung Herzog Friedrich IV. von Österreich für Gossensaß . Codex Montanus , 6 S., DOI: 10.23689/fidgeo-5678.
Abstract
Diese Bergordnung wurde am 26. Juni 1427 für die Bergwerke in Gossensaß von Herzog Friedrich IV. von Österreich, Steiermark und Kärnten sowie Herr zu Krain und Pfirt, Graf zu Tirol und Kyburg, Landgraf zu Elsaß und Markgraf zu Burgau erlassen. In der Einleitung wurde darauf hingewiesen, dass diese Bergordnung zwei Jahre gelten sollte. Im Anschluss wurden die zehn eingesetzten Geschworenen namentlich aufgeführt. Erklärt wurden die Holzrechte, die Entlohnung der im Bergbau Beschäftigten und das Verbot Waffen zu tragen.
Subjects
Friedrich IV. von ÖsterreichÖsterreich
Steiermark
Kärnten
Tirol
Elsaß
Gossensaß
Sterzing
Schladming
Silberbergbau
Bergordnung
