Bergordnung Herzog Georg von Sachsen für Altenberg und Geising 1491
Jaschik, Uwe
Persistent URL: http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/10472
DOI: 10.23689/fidgeo-5702
Unbekannter Autor, Jaschik, Uwe (Ed.), Jaschik, Eva (Mitw.), 1491: Bergordnung Herzog Georg von Sachsen für Altenberg und Geising 1491 . Codex Montanus , 14 S., DOI: 10.23689/fidgeo-5702.
Abstract
Nach dem Erwerb des Geising- und Altenberges durch Herzog Georg von Sachsen erlies er am 25. Juli 1491 eine Ordnung für die dortigen Bergwerke. In den 24 Abschnitten dieser Ordnung wurden neben der Entlohnung die Arbeitszeit, die exakte Abrechnung der geleisteten Arbeit, die Vermessung der Gruben und die Gedingearbeit geregelt. Weiterhin wurde der Betrieb sowie die Finanzierung des Stollens und des Hauptschachtes festgelegt. Geregelt wurden auch der Holzeinschlag für den Bergbau sowie die Verhaltensregeln für die Einwohner der Siedlung bei der Beseitigung von Unrat, dem Umgang mit offenem Feuer, aber auch die Öffnungszeiten der Schankhäuser.
Subjects
Herzog Georg von SachsenHerzog Albrecht von Sachsen
Graupen/Krupka
Altenberg
Geising
Zinnbergbau
Sachsen
Bergordnung
