Bergordnung Platten 1535

unbekannt, unbekannt
Jaschik, Uwe

DOI: https://doi.org/10.23689/fidgeo-6430
Unbekannter Autor, Jaschik, Uwe (Ed.), Jaschik, Eva (Mitw.), 1535: Bergordnung Platten 1535. Codex Montanus, 24 S., DOI: https://doi.org/10.23689/fidgeo-6430. 

Abstract

Bergordnung für den Zinnbergbau in Platten vom 20. Mai 1535. Nachdem Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen die Herrschaft Schwarzenberg 1533 gekauft hatte, erließ er diese neue Ordnung für den Bergbau auf Zinn, aber auch auf Wismut, Eisenstein, Blei und Kupfer. In den 46 Artikeln wurden die Regelungen zum Betrieb der Gruben, den Rechten und Pflichten der Bergbeamten sowie der Bergleute niedergeschriebenen. Weiterhin wurde das Recht auf freies Holz für alle Belange des Bergbaus, die Pflicht zur wöchentlichen Zahlung des Büchsenpfennigs sowie die rechtlichen Bedingungen für das Seifenwerk und den Betrieb der Erzmühlen und Schmelzhütten genannt. Im Anhang werden die am gleichen Tag für Platten erlassenen Bergfreiheiten aufgeführt.

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