Bergordnung Herzog Georg von Sachsen für Altenberg und Geising 1503 

unbekannt
Jaschik, Uwe

Persistent URL: http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/10490
DOI: 10.23689/fidgeo-5715
Unbekannter Autor, Jaschik, Uwe (Ed.), Jaschik, Eva (Mitw.), 1503: Bergordnung Herzog Georg von Sachsen für Altenberg und Geising 1503 . Codex Montanus, 7 S., DOI: 10.23689/fidgeo-5715. 

Abstract

Am 24. April 1503 erließ Herzog Georg von Sachsen eine neue Bergordnung für die Bergwerke in Altenberg und Geising. In der Einleitung begründete er den Erlass der neuen Bergordnung damit, dass vor allem die Hutleute, Mühlmeister, Schmelzer und Steiger sich nicht an die 1491 erlassene Ordnung hielten. Die Festlegung der Regeln für den Bergbau in dieser Bergordnung erfolgte in 21 Artikeln. So wurden die Hutleute, Mühlmeister und Schmelzer zum Eid gegenüber dem Bergmeister verpflichtet. Neben der Aufzählung der Plichten der Steiger wurde die Arbeitszeit der Mühlmeister und die Höhe des wöchentlichen Biergeldes für die Schmelzer geregelt. Die Einwohner von Geising und des Geisinggrundes durften nur noch bis abends 9 Uhr Bier und Wein ausschenken. Die Zinnhändler wurden ermahnt, gekauftes Zinn pünktlich zu bezahlen und die festgesetzten Preise einzuhalten.

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