Bergordnung Kurtrier 1510
Jaschik, Uwe
DOI: https://doi.org/10.23689/fidgeo-9132
Unbekannter Autor, Jaschik, Uwe (Ed.), Jaschik, Eva (Mitw.), 1510: Bergordnung Kurtrier 1510 . Codex Montanus , 12 S., DOI: https://doi.org/10.23689/fidgeo-9132.
Abstract
Am 30. Januar 1510 erließ Jakob II. von Baden, Kurfürst und Erzbischof von Trier für die Bergwerke in Bernkastel eine Bergordnung mit 54 Artikeln. Bei grundsätzlichen Fragen wurden Paragrafen aus dem Freiberger Bergrecht B bzw. dem Deutschen Iglauer Bergrecht übernommen. Weiterhin wurden offensichtlich die Schneeberger Bergordnung von 1500 und die Schreckenberger Bergordnung von 1499/1500 herangezogen. Der Bergmeister als höchster Beamter im Revier wurde vom Landesherrn eingesetzt. Er war für die Organisation und die Abwicklung des Grubenbetriebes verantwortlich. Den Gewerken wurde das Recht der Selbstversorgung und des Handels gewährt.
Subjects
Jakob II. von Baden, Erzbischof und Kurfürst von TrierKurtrier
Ehrenbreitstein
Bernkastel
Bergordnung
Silberbergbau