N2 - Bergordnung für die Bergwerke in Ramingstein von dem Salzburger Erzbischof Sigismund I. von Volkersdorf vom 1. Oktober 1459. Gültig war diese Bergordnung nicht nur in Ramingstein, sondern in der gesamten Region Lungau. In 43 Artikeln werden die grundlegenden Rechte und Pflichten beim Bergbau, dem Handel mit dessen Produkten sowie die Rechte und Pflichten der Bergbeamten aufgeführt. Als Artikel 44 wurden die Freierklärung des Bergbaus und die Erlaubnis zum Abhalten eines Wochenmarktes für Ramingstein eingefügt. UR - http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/10048 ER -