N2 - Bergordnung für das obere Münstertal vom Landrichter im Breisgau Johann von Üsenberg, aus dem Jahr 1372. In 27 Artikeln werden die Befugnisse des Bergvogtes für den Betrieb der Gruben, den Vortrieb der Erbstollen, die Aufbereitung und das Schmelzen der Erze, die Entlohnung und Arbeitszeiten sowie Streitigkeiten um Grubenrechte und Bezahlung aufgeführt. Erwähnt werden auch alte Rechte, die dem Kloster St. Trudpert zustehen. UR - http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gldocs-11858/9952 ER -