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LIZENZ FÜR DIE NUTZUNG VON DOKUMENTEN AUF GEO-LEO e-docs

Allgemein gilt für alle Dokumente:

Nutzerinnen und Nutzer sind berechtigt, Dokumente nach Maßgabe des Urhebergesetzes unentgeltlich zu nutzen, insbesondere, das Dokument zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch herunter zu laden, zu speichern und in kleiner Anzahl zu drucken (§ 53 UrhG), sowie zur eigenen wissenschaftlichen Forschung zu nutzen (§60c).

Darüber hinaus können für einzelne Dokumenten weitere Rechte (z.B. Creative-Commons-Lizenzen) gelten. Die jeweilige Lizenz ist dem Dokument zugeordnet und auf der dazugehörigen Download-Seite deutlich gekennzeichnet. Der Lizenztext ist hinterlegt und kann zu Informationszwecken aufgerufen werden.

Nutzung der Metadaten:

Die Metadaten stehen frei zur Nachnutzung zur Verfügung. Der Abruf ist über eine OAI-PMH-Schnittstelle unter https://e-docs.geo-leo.de/oai/request?verb=Identify möglich.

LIZENZ FÜR DAS PUBLIZIEREN AUF GEO-LEO e-docs

Nutzerinnen und Nutzer, die Dokumente auf GEO-LEO e-docs veröffentlichen, stimmen einer Rechtevereinbarung in den folgenden Punkten zu:
Bei Herausgeberwerken: Die unterzeichnende Herausgeberin bzw. der Herausgeber versichert, dass von den an dem Werk beteiligten Autorinnen und Autoren die Zustimmung eingeholt wurde, ihre Beiträge in der unten erklärten Art und Weise nutzen zu dürfen. Die Herausgeberin bzw. der Herausgeber stellt die SUB Göttingen von allen möglichen Ansprüchen der Autorinnen bzw. Autoren frei.

  1. Rechtseinräumung:
    Die Urheberin bzw. der Urheber räumt der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB Göttingen) zeitlich unbegrenzt und unwiderruflich das nicht ausschließliche Recht ein, das Werk öffentlich zugänglich zu machen, auf dem Repositorium GEO-LEOe-docs der SUB Göttingen zu archivieren und im Wege eines Print-on-Demand in Papierform oder auf anderen Speichermedien zu vervielfältigen. Der urheberrechtliche Schutz bleibt durch diese Lizenz unberührt. Mit dem Hochladen des Dokuments ist kein rechtlich verbindlicher Anspruch auf die Bereitstellung oder Archivierung verbunden.
  2. Rechte Dritter:
    Die Urheberin bzw. der Urheber erklärt, dass mit der Bereitstellung des Werkes und jedes Bestandteils (z.B. Abbildungen) keine Rechte Dritter (z.B. Miturheberinnen bzw. Miturheber, Co-Autorinnen bzw. Co-Autoren, Verlage, Verwertungsgesellschaften, Drittmittelgeber) verletzt werden. Die Urheberin bzw. der Urheber stellt die SUB Göttingen von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die SUB Göttingen ist berechtigt, den Zugriff auf ein Dokument zu sperren, soweit konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter bestehen. Für den Fall, dass nach Veröffentlichung Verletzungen von Rechten Dritter geltend gemacht werden, versichern die Urheberinnen bzw. Urheber, die Betreibenden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  3. Langzeitarchivierung und Transformation in andere Formate:
    Die Urheberin bzw. der Urheber räumt der SUB Göttingen im Rahmen der Rechtseinräumung (Ziffer 1) das Recht ein, das Werk in ihrem Langzeitarchiv zu speichern und bei Bedarf (z.B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Zugänglichkeit oder Erschließung) in andere elektronische und physische Formate zu überführen.
  4. Weitergabe von Metadaten und Dokumenten:
    Die Urheberin bzw. der Urheber räumt der SUB Göttingen im Rahmen der Rechtseinräumung (Ziffer 1) das Recht ein, die Metadaten des Werks unentgeltlich anderen Datenbanken zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist die SUB Göttingen berechtigt, das Werk Dritten im Rahmen nationaler Sammelaufträge zur Online-Bereitstellung oder Archivierung zur Verfügung zu stellen.

Göttingen, Januar 2022


Lizenz von Dezember 2018:
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