Das Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz vom 25. Juli 2005 (LBodSchG) beschreibt die Ziele, Aufgaben und Zuständigkeiten zum Schutz des Bodens in Rheinland-Pfalz. Hauptziel des Gesetzes ist, die Funktionen der Böden nachhaltigzu sichern oder wiederherzustellen.

Für folgende Bereiche des vorsorgenden Bodenschutzes ist das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) die zuständige Fachbehörde:

  • - Führung des Fachinformationssystems Boden
  • - Ermittlung der bodenkundlichen Grunddaten
  • - Entwicklung und Fortschreibung der Auswertungsmethoden für den vorsorgenden Bodenschutz
  • - Vermittlung des Standes der Technik und Beratung der zuständigen Bodenschutzbehörden
  • - Erfassung großflächiger Verdachtsflächen für das Bodenschutzkataster

Darüber hinaus ist das LGB zuständige Bodenschutzbehörde für betriebliche Flächen, die der Bergaufsicht unterliegen.

Mit der Reihe „Themenhefte Vorsorgender Bodenschutz“ möchte das LGB seinem gesetzlichen Auftrag aus dem Landesbodenschutzgesetz noch besser als bisher nachkommen. In unregelmäßigen Abständen erscheinen aktuelle Einzelthemen mit praktischem Bezug zum vorsorgenden Bodenschutz. Das können Arbeitshilfen für die Bodenschutzbehörden, Informationen zu aktuellen bodenschutzrelevanten Themen oder Erläuterungen zu neuen bodenkundlichen Kartenwerken und Mapserver-Anwendungen sein.

Neueste Zugänge